Zurück an die Arbeit nach längerer Krankschreibung in Deutschland – BEM
- ilkane
- 27. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 6 Tagen
Es kann jedem von uns passieren – wir werden für längere Zeit krank, möglicherweise viele Monate. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Krankschreibung kann schwierig sein (nicht nur in Deutschland): Einerseits sind Sie noch durch die gerade überstandene Krankheit geschwächt. Andererseits sind Sie möglicherweise nicht mehr an die Arbeitsabläufe gewöhnt. Es dauert eine Weile, bis man wieder in seine alte Routine zurückfindet.
Um diese Phase zu erleichtern, gibt es in Deutschland ein spezielles Instrument, das die Rückkehr erleichtern soll – das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (in German: „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ - BEM).

Aber was genau ist das BEM in Deutschland?
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein speziell deutsches Instrument für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es ist im deutschen Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch SGB IX) geregelt – genauer in § 167 (2) SGB IX – und betrifft den Umgang von Arbeitgebern mit Arbeitnehmern, die längere Zeit krank gewesen sind.
Das BEM ist ein Verfahren, das Arbeitgeber nutzen sollten, um mit dem betroffenen Arbeitnehmer folgende Fragen zu klären:
• Wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann
• Wie ein Wiederauftreten der Arbeitsunfähigkeit verhindert werden kann
• Wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann
Der Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann sowohl während der Arbeitsunfähigkeit als auch nach der Rückkehr des Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz stattfinden, je nach Situation und Zielsetzung des Verfahrens.
Ein BEM muss (!) angeboten werden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten ununterbrochen oder wiederholt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war – unabhängig davon, ob die Person noch krankgeschrieben ist oder bereits an den Arbeitsplatz zurückgekehrt ist.
Arbeitgeber sollten das BEM unverzüglich anbieten, sobald die 6-Wochen-Grenze erreicht ist – auch während der Krankschreibung. Ob das eigentliche BEM-Gespräch vor oder nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz stattfindet, hängt vom Einzelfall, dem Gesundheitszustand und der Bereitschaft des/der Mitarbeitenden ab.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Teilnahme am BEM freiwillig, aber empfohlen ist. Der Arbeitgeber muss den Datenschutz wahren. Und der Arbeitnehmer kann eine vertraute Person mitbringen. Ein fehlendes oder unzureichendes BEM kann für den Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren nachteilige Folgen haben, insbesondere wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen möchte.
Wer ist beteiligt?
• Arbeitgeber (oft vertreten durch die Personalabteilung oder eine Führungskraft)
• Der betroffene Arbeitnehmer
• Betriebsrat oder Personalrat (falls vorhanden)
• Schwerbehindertenvertretung, falls zutreffend
• Betriebsarzt oder externe Fachleute (z. B. Reha-Träger), falls zutreffend
Typischer BEM-Ablauf:
Angebot des BEM durch den Arbeitgeber (schriftlich)
Einverständnis des Arbeitnehmers (BEM ist freiwillig!)
Gespräch zur Klärung der Situation
Analyse von Belastungen oder Hindernissen
Entwicklung von Maßnahmen (z. B. Anpassung der Arbeitszeiten, technische Hilfsmittel, Versetzung usw.)
Umsetzung & Nachverfolgung
Ziele des BEM:
• Gesundheit schützen
• Arbeitsplätze erhalten
• Langzeiterkrankungen vorbeugen
• Rechtlich konforme Fürsorgepflicht erfüllen
Ist das BEM nur in Deutschland verbreitet?
Ja, in dieser Form ist das BEM spezifisch für Deutschland. Andere Länder haben ähnliche Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen, aber:
• Die meisten sind nicht gesetzlich verbindlich
• Oft nicht strukturell im Unternehmen verankert
• In einigen Fällen eher in der Verantwortung der Sozialversicherung oder der Ärzte
Beispiele für ähnliche Ansätze im Ausland:
• Australien: „Return to Work“-Programme (verpflichtend bei bestimmten Verletzungen)
• Großbritannien: Fit Note & Unterstützung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst
• Schweden: Rehabilitationskoordination durch die Gesundheitsdienste
• Kanada: Wiedereingliederung am Arbeitsplatz durch Berufsverbände
Haben Sie schon einmal vom „Hamburger Modell“ gehört?
Das Hamburger Modell ist ein konkretes Instrument für die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Krankheit – und kann als Maßnahme im Rahmen eines BEM eingesetzt werden.
Was ist das Hamburger Modell?
Das „Hamburger Modell“ ist eine Form der schrittweisen Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Es ermöglicht den Mitarbeitenden in Abstimmung mit Ärzten, Arbeitgebern und Krankenkassen, nach und nach an den Arbeitsplatz zurückzukehren – z. B. zunächst 2 Stunden pro Tag, dann 4, später 6 – bis sie ihre ursprüngliche tägliche Arbeitszeit erreicht haben.
Merkmale des Hamburger Modells:
• Freiwillig für alle beteiligten Parteien
• Grundlage: ärztliches Attest & Wiedereingliederungsplan
• Mitarbeitende gelten weiterhin als arbeitsunfähig
• Sie erhalten Krankengeld (nicht Gehalt)
• Kein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Dauer oder Umsetzung
Beispiel: Ein Mitarbeiter war aufgrund eines Bandscheibenvorfalls 3 Monate krankgeschrieben. Auf ärztlichen Rat beginnt er eine schrittweise Wiedereingliederung über 6 Wochen. Diese Maßnahme wird im Rahmen des BEM koordiniert und unterstützt.
Kurz gesagt:
Kurz gesagt: Das BEM ist der Rahmen, und das Hamburger Modell ist eine mögliche Maßnahme darin. Man könnte also sagen: „Ein BEM kann auch ohne das Hamburger Modell stattfinden – idealerweise sollte das Hamburger Modell jedoch Teil eines BEM sein.“
Ist das Hamburger Modell eine deutsche Erfindung?
Ja, ist es! Das Hamburger Modell ist eine deutsche „Erfindung“ – genauer gesagt eine in Deutschland entwickelte Praxisform für die schrittweise Wiedereingliederung von Menschen nach längerer Krankheit. Es wurde in den 1970er-Jahren in Hamburg entwickelt – daher der Name. Ziel war es, Menschen nach einer längeren Krankheit behutsam und sorgfältig wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Die Idee wurde gemeinsam von Ärzten, Reha-Fachleuten und Sozialversicherungsträgern entwickelt.
Obwohl das Modell ursprünglich ein regionales Pilotprojekt war, ist die schrittweise Wiedereingliederung heute bundesweit gesetzlich verankert, nämlich in:
• § 74 SGB V (für Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung)
• § 28 SGB IX (für Menschen mit Behinderungen oder Rehabilitationsbedarf)
Im Gesetz wird das Verfahren nicht direkt als „Hamburger Modell“ bezeichnet, in der Praxis wird der Begriff jedoch weit verbreitet verwendet – insbesondere im medizinischen, arbeitsrechtlichen und rehabilitativen Kontext.
Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Unterschied zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) vereint verschiedene betriebliche Aufgaben wie Arbeitssicherheit, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung.
BGM ist die systematische Organisation und Gestaltung von Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu förde`rn und zu erhalten. Ziel ist es, Arbeitsplätze, Organisation und Verhalten so zu optimieren, dass sie die Gesundheit fördern, die Leistungsfähigkeit erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen vorbeugen.
Das BGM umfasst verschiedene Bereiche, die häufig als drei Säulen betrachtet werden:
• Arbeits- und Gesundheitsschutz: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Gestaltung sicherer Arbeitsplätze.
• Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden direkt fördern, wie Rückenschule, gesunde Kantinen oder Sportprogramme.
• Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ein strukturierter Prozess für Mitarbeitende, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
Es ist sozusagen der große Dachverband, der alle drei Bereiche zusammenhält.
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