Kündigung des Arbeitsvertrags wegen zu frühen Erscheinens am Arbeitsplatz?
- ilkane
- 19. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. März
Wie bitte? Haben Sie das richtig gelesen – Kündigung wegen zu frühen Erscheinens am Arbeitsplatz? Wird hier Motivation mit Füßen getreten? Nein, leider ist es aus rechtlicher Sicht nicht ganz so einfach. Werfen wir einen Blick auf das Szenario aus der Perspektive des deutschen Arbeitsrechts.

Zu spät zur Arbeit kommen – ein Problem.
Pünktlichkeit wird am Arbeitsplatz hoch geschätzt. Gerade Deutschland hat den Ruf, Pünktlichkeit sehr ernst zu nehmen, obwohl auch andere Länder wie die Schweiz, die nordischen Länder und Tschechien – um nur einige Beispiele zu nennen – sehr streng sind, wenn es um die Definition geht, ab wann man als pünktlich gilt.
Es wird häufig berichtet, dass Arbeitnehmer entlassen werden, wenn sie nach einer Abmahnung mehrfach zu spät zur Arbeit erscheinen. Das klingt logisch, da ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit im Berufsleben (und oft auch im Privatleben) erforderlich ist. Nach deutschem Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, ihre Arbeit während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten zu leisten. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, verletzen sie ihre vertraglichen Verpflichtungen. Auch wenn Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurden, kann Zuspätkommen problematisch sein – etwa wenn dadurch feste Besprechungen, betriebliche Abläufe oder Kernarbeitszeiten gestört werden. Allerdings stellt nicht jede geringfügige Verspätung sofort einen Kündigungsgrund dar, insbesondere wenn es sich um eine Ausnahme und nicht um die Regel handelt. Dennoch hinterlässt es einen schlechten Eindruck. Manchmal lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass man zu spät kommt – sei es aufgrund extremer Wetterbedingungen, eines unvorhergesehenen Staus oder eines persönlichen Notfalls. Bei Online-Meetings ist es sogar noch strenger – und besonders heikel, wenn man sich in unterschiedlichen Zeitzonen befindet und seine Termine über den Tag hinweg koordinieren muss.
Geschieht dies nicht regelmäßig, ist es in der Regel kein Problem, sofern das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ansonsten harmonisch ist. Wichtig ist, die Umstände umfassend zu würdigen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Tritt diese Unpünktlichkeit jedoch häufiger auf, wird es kritisch – der erste Schritt ist eine formelle Verwarnung („Ermahnung“ oder schwerwiegender eine „Abmahnung“), gefolgt von einer Kündigung, wenn das Verhalten anhält. Abmahnungen im Arbeitsrecht sind in der Regel verhaltensbedingt (Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, betriebliche Regelungen, Arbeitsanweisungen). Sie dienen dazu, den Arbeitnehmer zu verwarnen bzw. ihm die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben, bevor der Arbeitgeber weitergehende Maßnahmen (z. B. eine Kündigung) ergreift. Welche Schritte im Falle einer Abmahnung zu beachten sind, habe ich in einem anderen Artikel ausführlich erläutert.
Zu früh zur Arbeit kommen – ein Problem oder vorbildlich?
Doch was ist, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig viel zu früh zur Arbeit erscheint? Man könnte meinen, das sei vorbildlich und könne nur Lob einbringen. Nun, auch zu frühes Erscheinen ist gewissermaßen eine Form der Unpünktlichkeit – nur eben in die andere Richtung. Viele Arbeitgeber begrüßen es, wenn ihre Mitarbeiter ein paar Minuten vor dem offiziellen Arbeitsbeginn eintreffen. Besonders interessant wird es jedoch, wenn es sich nicht nur um wenige Minuten, sondern um einen längeren Zeitraum – etwa eine Stunde – handelt und wenn dies nicht nur einmalig, sondern regelmäßig geschieht. Warum ist das so?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass nach deutschem Arbeitsrecht viele Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitszeitregelungen eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vorsehen. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht und kann daher den Beginn der Arbeitszeit festlegen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, diese betrieblichen Vorgaben zu befolgen. Im Falle einer Gleitzeitvereinbarung, bei der die Anzahl der Stunden festgelegt ist, die individuelle Arbeitszeit jedoch „flexibel“ ist, stellt sich dieses Problem nicht wirklich, da der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im zulässigen Rahmen selbst organisieren kann. Allerdings kann auch hier ein wiederholtes, erhebliches zu frühes Erscheinen problematisch sein, wenn Überstunden angesammelt werden, die vom Arbeitgeber nicht zuvor angeordnet wurden oder für die keine generelle Zustimmung besteht Stichwort: „Arbeitszeitbetrug“).
Typische Fälle, in denen ein zu frühes Erscheinen bei festgelegten Arbeitszeiten zu einer Abmahnung führen kann, sind: Rufbereitschaft / im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeiten ab Zeitpunkt XYZ / Einhaltung der Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen ein Arbeitnehmer vor der offiziellen Zeit erscheint und sich diese Zeit als Arbeitszeit anrechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich gearbeitet oder nur so getan wurde – es geschah außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Daher gilt: Man darf früh erscheinen, wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat, sich früh auf dem Betriebsgelände aufzuhalten – aber man darf nicht arbeiten.
Umgekehrt ist es Arbeitgebern nicht gestattet, von Arbeitnehmern zu verlangen, früher zur Arbeit zu erscheinen, insbesondere wenn dies nicht vergütet wird. Ein früheres Erscheinen ist nur zulässig, wenn es vertraglich vereinbart, durch eine betriebliche Regelung festgelegt oder entsprechend vergütet wird. Andernfalls sind Arbeitnehmer berechtigt, ein freiwilliges früheres Erscheinen zu verweigern.
Fazit:
Sowohl ein zu spätes als auch ein zu frühes Erscheinen am Arbeitsplatz kann zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Wie immer ist der konkrete Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu betrachten. Maßgeblich sind die Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag sowie die (dokumentierte) betriebliche Praxis. Daher gilt: Halten Sie sich an Ihre individuellen Arbeitszeiten und klären Sie Unstimmigkeiten frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten, damit weder Unpünktlichkeit noch übermäßige Pünktlichkeit zum Problem werden.
Ich veröffentliche regelmäßig Artikel zu den Themen „Leben im Ausland“, „Leben in Deutschland“ und „Expatriates“. Wenn Sie auf Ihrem individuellen Weg begleitet werden möchten, um diese Lebensphase zu erleichtern, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
photo / source: designed by freepik.com
-> more articles on the English version of this blog.




